Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in NRW – Alles, was du wissen musst

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) in NRW – Alles, was du wissen musst

Mit 17 schon Auto fahren? Das geht – und zwar mit dem Modell „Begleitetes Fahren ab 17″, kurz BF17. In Nordrhein-Westfalen nutzen jedes Jahr tausende Jugendliche diese Möglichkeit. Wir erklären dir, wie BF17 funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und warum sich das Modell lohnt.

Was ist BF17?

Beim begleiteten Fahren darfst du ab deinem 17. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren. Du machst dafür den ganz normalen Führerschein Klasse B – mit Theorieunterricht, Fahrstunden und Prüfung. Der einzige Unterschied: Bis du 18 bist, muss immer eine Begleitperson neben dir sitzen.

Voraussetzungen für BF17

Für dich als Fahrschüler

  • Mindestalter bei Antragstellung: 16,5 Jahre
  • Beginn der Fahrschule: frühestens mit 16,5 Jahren
  • Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
  • Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
  • Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Für die Begleitperson

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen – zum Beispiel Eltern, ältere Geschwister oder andere Verwandte.

So läuft BF17 in der Praxis ab

1. Antrag stellen: Ab 16,5 Jahren stellst du gemeinsam mit deinen Eltern den Antrag bei der Führerscheinstelle deiner Stadt. In NRW kostet das ca. 43 Euro.

2. Fahrschule besuchen: Du besuchst ganz normal den Theorieunterricht und nimmst Fahrstunden. Tipp: Wer vorher auf einem Verkehrsübungsplatz übt, fühlt sich in den ersten Fahrstunden deutlich sicherer.

3. Prüfungen bestehen: Theorie und Praxis – genau wie beim regulären Klasse-B-Führerschein.

4. Fahren mit Begleitung: Ab dem 17. Geburtstag darfst du mit eingetragener Begleitperson fahren. Am 18. Geburtstag fällt die Begleitpflicht automatisch weg.

Warum sich BF17 lohnt

Studien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats zeigen: BF17-Fahrer haben in den ersten beiden Jahren nach dem Führerschein deutlich weniger Unfälle als Fahranfänger, die erst mit 18 starten. Das zusätzliche Jahr Fahrpraxis unter Aufsicht macht einen messbaren Unterschied.

Außerdem profitierst du finanziell: Viele Kfz-Versicherungen gewähren BF17-Absolventen günstigere Einstiegstarife, weil sie statistisch sicherer fahren.

Häufige Fragen zu BF17

Darf ich mit BF17 auch Anhänger fahren?

Nein, BF17 gilt nur für Klasse B. Für Anhängerklassen wie BE oder B96 musst du 18 sein.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson erwischt werde?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Prüfbescheinigung wird widerrufen, du musst ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Darf die Begleitperson Alkohol getrunken haben?

Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für dich als BF17-Fahrer gilt wie für alle Fahranfänger in der Probezeit die 0,0-Promille-Grenze.


Jetzt Fahrschule finden und loslegen

Du bist bereit für BF17? Vergleiche Fahrschulen in deiner Nähe und starte schon bald mit der Ausbildung. Verkehrsübungsplätze zum Vorüben findest du in Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen.

Finde die passende Fahrschule für BF17 – kostenlos und unverbindlich.

Name

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen